Anforderungen
- In Anlage 3 Teil A Nummer 3 NiSV finden sich Regelungen, nach denen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Teilnahme an einer Schulung mit den Inhalten des Fachkunde-Moduls „Haut und deren Anhangsgebilde“ verzichtet werden kann. Das Modul entfällt, wenn einer der folgenden fachlichen Nachweise vorliegt: Ausbildung zur staatlich anerkannten KosmetikerIn *1 Bildungsgang staatlich geprüfter KosmetikerIn *1 Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe *1 am 5. Dezember 2021 eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren *2
Das Modul ” Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde” ist die Basis für die Fachkundemodule.
Online:
- Anwendungsbereich: nicht-medizinische Anwendungen 2LE online
- Anatomischer Aufbau und Physiologie der Haut und ihrer Anhangsgebilde 10LE online
- Funktionen der Haut und ihrer Anhangsgebilde inkl. Haare (Haarentwicklung, Haararten, Haarzyklus) 12LE online
- Anlagen zum Einsatz nichtionisierender Strahlung 2 LE (e-learning geeignet)
- Kenntnisse über die Wirkung von nichtionisierender Strahlung 2 LE
Präsenzunterricht:
- Pathophysiologie der Haut und der Hautanhangsgebilde (Erkennen von Zuständen, die einer kosmetischen Anwendung an der Haut entgegenstehen) 20LE
- Pigmentanomalien 5LE
- Hygiene 8LE
- Anlagen zum Einsatz nichtionisierender Strahlung 2LE
- Kenntnisse über die Wirkung von nichtionisierender Strahlung 2LE
- Aufklärung von Personen 7LE